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   BVerwG, 03.03.2023 - 5 PKH 1.22   

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https://dejure.org/2023,9523
BVerwG, 03.03.2023 - 5 PKH 1.22 (https://dejure.org/2023,9523)
BVerwG, Entscheidung vom 03.03.2023 - 5 PKH 1.22 (https://dejure.org/2023,9523)
BVerwG, Entscheidung vom 03. März 2023 - 5 PKH 1.22 (https://dejure.org/2023,9523)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1 -3; VwGO § 166 Abs. 1 S. 1
    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung des Prozessbevollmächtigten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 14.02.2022 - 3 B 27.21

    Anforderungen an die Rüge der vorschriftswidrigen Besetzung eines Gerichts

    Auszug aus BVerwG, 03.03.2023 - 5 PKH 1.22
    Denn die Prozesskostenhilfe soll die Rechtsverfolgung in der Hauptsache nur ermöglichen, nicht aber vorwegnehmen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Februar 2022 - 3 B 27.21 - juris Rn. 37).

    Mit diesem Vorbringen wird weder ein Zulassungsgrund nach § 132 Abs. 2 VwGO benannt noch - wie es weiter erforderlich gewesen wäre - in seinen Grundzügen in der Weise aufgezeigt, dass die Erfolgschance in der Hauptsache eine hinreichende und nicht nur eine entfernte ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Februar 2022 - 3 B 27.21 - juris Rn. 37).

  • BVerwG, 09.06.2017 - 5 PKH 7.17

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines

    Auszug aus BVerwG, 03.03.2023 - 5 PKH 1.22
    Der Antrag der Beigeladenen auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung ihres Prozessbevollmächtigten als Rechtsanwalt für die beabsichtigte Nichtzulassungsbeschwerde, über den der Senat zu befinden hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Juni 2017 - 5 PKH 7.17 - juris Rn. 1), hat keinen Erfolg.

    Von einem anwaltlich vertretenen Beteiligten ist aber auch bei Anlegung des danach in Bezug auf die Darlegungsanforderungen gebotenen großzügigeren Maßstabes (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Juni 2017 - 5 PKH 7.17 - juris Rn. 2) als Mindestanforderung zu verlangen, dass er bis zum Ablauf der Beschwerdefrist jedenfalls darlegt, welcher Zulassungsgrund mit der beabsichtigten Beschwerde überhaupt geltend gemacht werden soll (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Juli 1983 - 1 ER 210.83 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 133 S. 28 f.).

  • BVerfG, 28.07.2022 - 2 BvR 1814/21

    Prozesskostenhilfe für die Anfechtung einer Weitergabe von Gesundheitsdaten eines

    Auszug aus BVerwG, 03.03.2023 - 5 PKH 1.22
    Zweck der Prozesskostenhilfe ist es, dem Unbemittelten den weitgehend gleichen Zugang zu Gericht zu ermöglichen (stRspr, vgl. etwa BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 27. Dezember 2022 - 1 BvR 1791/22 - juris Rn. 16 und vom 28. Juli 2022 - 2 BvR 1814/21 - StV 2023, 45 Rn. 19).
  • BVerfG, 27.12.2022 - 1 BvR 1791/22

    Verfassungsbeschwerde betreffend familiengerichtliche Entscheidungen über eine

    Auszug aus BVerwG, 03.03.2023 - 5 PKH 1.22
    Zweck der Prozesskostenhilfe ist es, dem Unbemittelten den weitgehend gleichen Zugang zu Gericht zu ermöglichen (stRspr, vgl. etwa BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 27. Dezember 2022 - 1 BvR 1791/22 - juris Rn. 16 und vom 28. Juli 2022 - 2 BvR 1814/21 - StV 2023, 45 Rn. 19).
  • BVerwG, 11.07.1983 - 1 ER 210.83
    Auszug aus BVerwG, 03.03.2023 - 5 PKH 1.22
    Von einem anwaltlich vertretenen Beteiligten ist aber auch bei Anlegung des danach in Bezug auf die Darlegungsanforderungen gebotenen großzügigeren Maßstabes (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Juni 2017 - 5 PKH 7.17 - juris Rn. 2) als Mindestanforderung zu verlangen, dass er bis zum Ablauf der Beschwerdefrist jedenfalls darlegt, welcher Zulassungsgrund mit der beabsichtigten Beschwerde überhaupt geltend gemacht werden soll (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Juli 1983 - 1 ER 210.83 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 133 S. 28 f.).
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